Bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbegünstigungen für Winterdienst- bzw. Schneeräumkosten betreffend öffentliche Gehwege mit der Begründung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundstück ausgeführt werden. Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.
Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet laut Finanzgericht Hamburg die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich in ihrer Freizeit über Dienstplanänderungen zu informieren oder Weisungen des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitszeit entgegenzunehmen, z. B. per SMS.
Der Referentenentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist veröffentlicht worden. Er enthält u. a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.
In der aktuelle Ausgabe finden sie folgende Themen:
- Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
- Nachweis eines Haupthausstands bei einer doppelten Haushaltsführung
- Kindergeldantrag per E-Mail
- Kein Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
- Widerspruch gegen eine Gutschrift – Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung
- Vorlage von E-Mail-Korrespondenz bzw. eines Gesamtjournals – Befugnisse der Finanzverwaltung
- Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen für den Folgetag zur Kenntnis nehmen
- Eheleute können in Verwahrung gegebenen kombinierten Ehe- und Erbvertrag nicht mehr herausfordern
- Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus
- Deutschlandticket
- Nicht ausgezahlte Energiepreispauschale beim Finanzgericht einklagen
- Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)
- „Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz“ vom Bundeskabinett beschlossen