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Berger & Fuhrmann – Monatsinformation November 2023

Berger & Fuhrmann – Monatsinformation November 2023

Der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden können.

In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Vorsteuerabzugs Stellung zu den Anforderungen an das „Wissenmüssen“ des Steuerpflichtigen von einem fremden „Mehrwertsteuerbetrug„.

Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.

Das am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren.

Sofern Eintragungen in das Transparenzregister noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden, da ansonsten Bußgelder drohen. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium in einem Verbändeanschreiben erneut hingewiesen.

In der aktuelle Ausgabe finden sie folgende Themen:

  • Berücksichtigung der Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro in der Steuererklärung
  • Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht für alle veräußerten Geschäftsanteile
  • Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG
  • Entlassungsentschädigung: Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben – Haftung für Lohnsteuer
  • Keine vGA bei vorzeitiger Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
  • „Wissenmüssen“ von fremdem Mehrwertsteuerbetrug
  • Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2024
  • Energieeffizienzgesetz beschlossen
  • Gebäudeenergiegesetz gebilligt
  • Zeugnis darf nicht wegen Änderungswünschen verschlechtert werden
  • Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen im Transparenzregister