Bei einer Kapitalgesellschaft können die an die Gesellschafter gehenden Gewinnanteile erst nach einem Gewinnausschüttungsbeschluss zufließen. Im Zeitpunkt des Zuflusses ist dann auch die Versteuerung vorzunehmen. Das Interesse der Gesellschafter am Zeitpunkt des Zuflusses kann durchaus unterschiedlich sein, je nach den steuerlichen Verhältnissen. Wenn die Satzung
der Gesellschaft es zulässt, dass Ausschüttungen an die einzelnen Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen können, kann dies per Beschluss so gehandhabt werden. Ein solcher Fall lag dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor.
Das Finanzgericht Münster hat zum Anscheinsbeweis, der bei Abbruch eines Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung für einen Erwerb mit Abbruchabsicht spricht und damit den Sofortabzug der Abbruchkosten ausschließt, Stellung genommen.
Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen beschlossen. Danach soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30.06.2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Am 16.02.2022 wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, am 18.02. wurde das Gesetz beschlossen.
In der aktuelle Ausgabe finden sie folgende Themen:
- Zufluss von Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten
- Bei Zufluss von Hauptzahlung und Restzahlungen in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen keine außerordentlichen Einkünfte
- Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht – Zur Entkräftung des Anscheinsbeweises
- Kosten einer von der finanzierenden Bank verlangten qualifizierten baufachlichen Betreuung – sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
- Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte der GmbH als nicht zu Arbeitslohn führende Anteilsschenkung?
- Keine Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe
- Einkünfte aus Hobby – Umsatzsteuerpflicht kann bestehen
- Eigenverbrauch: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2022
- Steuernummer für Existenzgründer – Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich
- Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung über den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen
- Vermieterin kann Baumfällungskosten als Betriebskosten geltend machen
- Reservierungsgebühr bei Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden
- Kurzarbeit soll verlängert werden
Monatsinformation März 2022
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.