Ab sofort steht die neue DATEV Blitzlicht Ausgabe November 2019 in unserem News Bereich zur Verfügung. Schwerpunkte der Ausgabe sind:
- Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags muss nicht beziffert werden
- Zweitwohnungsmiete nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Werbungskosten
- Antragsfrist für Teileinkünfteverfahren bei nachträglich festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung
- Jahresabschluss 2018 muss bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden
- Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs
- Mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen
- Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung
- Zum Beweiswert eines „Freistempler“-Aufdrucks mit Datumsanzeige
- Umsatzsteuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen
- Betriebsveranstaltungen aus Steuersicht
Blitzlicht Ausgabe 11/2019
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