
Ab sofort steht die neue DATEV Blitzlicht Ausgabe August 2018 in unserem News Bereich zur Verfügung.
Schwerpunkte der Ausgabe sind:
- Wohnungseigentümer müssen auch hohe Sanierungskosten tragen
- Geschlossener Immobilienfonds: Rückabwicklung oder steuerpflichtige Veräußerung
- Kindergeldanspruch bei mehraktiger Berufsausbildung
- Privatverkauf bei eBay ist dem Inhaber des eBay-Nutzernamens zuzurechnen
- Vorsteuerabzug für Verzicht auf Pachtvertrag trotz steuerfreier Grundstücksveräußerung möglich
- Hinzuschätzung aufgrund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen
- Nachzahlungszinsen könnten ab 2015 verfassungswidrig hoch sein
- Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
- Zwischen GbR-Gesellschaftern vereinbartes Pkw-Privatnutzungsverbot zur Vermeidung der 1 %-Regelung kann unbeachtlich sein
- Schadensersatz bei rechtswidriger Versetzung
- Kein Lohnzufluss bei Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand
- Dashcam-Aufnahmen: Verwertbarkeit als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
- Nachbarschaftshilfe: Haftung im Schadensfall?